Hier finden Sie alle Infos zur Fahrradmitnahme im Stadtgebiet Ingolstadt.
Seit Beginn der Sommerferien 2023 ist die Fahrradmitnahme auf den Linien der Stadtbus Ingolstadt GmbH im Stadtgebiet Ingolstadt kostenlos möglich. Allerdings haben Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren Vorrang! Die Fahrradmitnahme ist nicht auf den sogenannten Regionallinien möglich, die von den benachbarten Landkreisen in die Stadt Ingolstadt und umgekehrt fahren. Und vergessen Sie nicht: Um das Projekt im Alltag erfolgreich umzusetzen, ist das rücksichtsvolle Verhalten aller Fahrgäste entscheidend. Folgend haben wir alle Informationen und Regelungen für Sie zusammengestellt.
Der Stadtverkehr Ingolstadt umfasst folgende Linien: 10, 11, X11, X12, 17, 20, 21, 22, 30, 31, 40, 41, 44, 45, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 70, S1, S2, S4, S5, S7, S8, S9, N1, N2, N3, N5, N6, N7, N8, N9, N10, N11, N12, N14 und N15, jeweils auf ganzer Länge.
Fahrradmitnahme nur dann, wenn ausreichend Platz im Bus vorhanden ist:
Nicht während der Hauptverkehrszeit von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr von Montag bis Freitag.
Nicht, wenn der Platz für Rollstuhlfahrer, Rollatoren oder Kinderwagen benötigt wird.
Nur für „normale“ Fahrräder; keine Lastenfahrräder, Tandems, Dreiräder etc. Eine Auflistung zu den genehmigten Fahrräder-Typen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen.
Fahrradmitnahme kostenlos, um bei Konflikten bezüglich des zur Verfügung stehenden Platzes den Vorrang von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren sicher stellen zu können.
Sicherungspflicht der Fahrräder durch den Besitzer und zusätzlich mittels Schlaufe; Freihalten der Einstiegsbereiche und der Durchgänge.
Weisungsrecht des Fahrpersonals bei drohenden Konflikten oder bei mangelnder Sicherung des Fahrrades.
„Wir sehen den ÖPNV als Partner für das Radfahren und wollen uns daher im Stadtgebiet Ingolstadt für die Mitnahme von Fahrrädern öffnen – klar ist aber auch, dass es kein Recht auf Mitnahme gibt, sondern vielmehr die Möglichkeit zur Mitnahme dann, wenn genügend Platz im Bus ist. Und natürlich haben Fahrgäste mit Mobilitätshilfen wie Rollstuhl und Rollator sowie Kinderwägen immer Vorrang, ich vertraue auf die Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme aller Fahrgäste.“ ~ Dr. Robert Frank, SBI-Geschäftsführer