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Rechtliches & Organisatorisches

Rechtliches & Organisatorisches

Hier finden Sie alle Vorschriften

Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Erhöhtes Beförderungsentgelt

EBE - Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wer in Bus oder Bahn ohne einem gültigen Ticket angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen. Die Fahrkartenkontrollen in den Linien der Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI) übernimmt das Personal der SBI eigenständig.

 

Für Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt oder für die Nachreichung von Fahrkarten wenden Sie sich bitte an:

 

Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI)

E-Mail Adresse: ebe@stadtbus-ingolstadt.de

 

Telefon: Mo-Fr in der Zeit von 08:00 - 14:00 Uhr unter 0841 305-46446 oder 0841 305 46433 erreichbar

 

 

Wer seine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument (Schülerausweis, Schwerbehindertenmarke, etc.) vergessen und deswegen ein EBE erhalten hat, kann dieses gegen nachträgliches Übermitteln des entsprechenden Nachweises ggf. auf eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 7 Euro reduzieren.

Ihre Nachweise bzw. Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vorfallnummer, an: ebe@stadtbus-ingolstadt.de

 

 

Erklärung und Rechtsgrundlagen:

 

Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist die Verpflichtung, an Verkehrsunternehmen einen Betrag (derzeit: 60 Euro - Stand 1.1.2018) zu zahlen, wenn kein gültiger Fahrausweis in Bus und Bahn vorgezeigt werden kann.

 

Das EBE darf von Personen verlangt werden,

 

  • die keinen gültigen Fahrausweis besitzen
  • die ihren gültigen Fahrausweis bei einer Überprüfung nicht vorzeigen können
  • die ihren Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet haben
  • die ihren Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigen
  • oder die das notwendige Ausweisdokument (Lichtbildausweis) nicht mitführen/vorzeigen. (bei Fahrausweisen für die dies erforderlich ist)

 

Die Rechtsgrundlage ist für die Eisenbahnen in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und für Busse und die Bahnen, die keine Eisenbahn sind, in § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) geregelt.

 

Verbraucherschlichtungsstelle

 

EU Bekanntmachungen

Derzeit gibt es keine EU-Vorabbekanntmachungen.