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Gültig ab Dienstag, 16. September 2025.
Mit dem Start in das neue Schuljahr 2025/2026 finden weitere Fahrplanänderungen statt. Die Änderungen finden Sie hier:
Linien 11, 16, 20, 30, 40, 44, 50, 58, 60, 61, 85 und S1:
Auf den genannten Linien finden schulbedingte Anpassungen statt.
Linien 15, 16, 20, 21, 31 und 44:
Mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Harderstraße verkehren die Fahrten an Schultagen ab 16. September 2025 wieder über die Nord-Süd-Achse/Harderstraße.
NEU! Linien 531, 532, 533, 541, 542, 543 und 546:
Der bisher freigestellte Schülerverkehr im Landkreis Pfaffenhofen wird in den normalen Linienverkehr integriert.
Zu den Linienfahrplänen
(dort finden Sie bald die neuen Fahrpläne)
Gültig ab Freitag, 1. August 2025.
Mit den Sommerferien 2024/2025 starten weitere Fahrplanänderungen, die wir Ihnen hier aufzeigen. Bitte beachten Sie auch den Sommerferien-Fahrplan 2025.
Linie 10, 11, N8, N9, N10, N12 und N14:
Mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Harderstraße fahren die genannten Linien ab August wieder durch die Nord-Süd-Achse/Harderstraße. Das heißt, dass die Umfahrungen via Ostachse (Rossmühlstraße – Esplanade) an den Betriebstagen Montag – Freitag und Sonn- und Feiertag nicht mehr nötig sind.
S-Linien werden zu X-Linien:
Die S-Linien werden zu X-Linien umbenannt und erhalten einen neuen Linienverlauf!
S9 --> X13
S4 --> X14
S7 und S8 Lenting --> X19
S8 Hepberg, Stammham --> X30
Linie 18 wird zu Linie 540:
Die Linie 18 wird ab August zur Linie 540 umbenannt und erhält geringfügige Änderungen. Die Fahrten der Nachtlinie N18 werden im Fahrplan der Linie 540 integriert und ergänzt.
NEU! Linie 545:
Die neue Linie 545 verbindet ab August die Gemeinden Rohrbach, Reichertshofen und Pörnbach miteinander.
Zu den Linienfahrplänen
(dort finden Sie im Tab "Fahrplanwechsel im August (gültig ab 1. August 2025)" die neuen Linienfahrpläne)
Zum Sommerferien-Fahrplan 2025
Ab Samstag, 1. März 2025, gültig.
Linie 9159:
Die Linie 9159 von Schrobenhausen nach Petershausen bleibt erhalten, wird aber ab Anfang März aus Kostengründen optimiert. So entfallen alle Fahrten an Samstagen. Werktags gibt es ebenfalls Kürzungen im Fahrtangebot bei wenig genutzten Fahrten, aber keine Änderung im reinen Schulverkehr. Die mit Augenmaß durchgeführten Änderungen, beruhen unter Abwägung vieler Parameter einer Entscheidung, die unter anderem auch der haushaltspolitischen Lage geschuldet ist.
Zu den Linienfahrplänen
(die neuen Fahrpläne sind mit dem Vermerk "Gültig ab:" versehen)
Ab Montag, 3. Februar 2025, gültig.
Zum 3. Februar 2025 werden weitere Änderungen am Fahrplan des VGI im Zuge einer Konsolidierung des Haushalts der Stadt Ingolstadt umgesetzt. Mit dem Auslaufen des Förderprojekts "VGI newMIND“ zum Jahresende 2024 wurden die einzelnen Fahrplanmaßnahmen auf Wirtschaftlichkeit und Angebotsakzeptanz geprüft. Hier die Änderungen im Einzelnen:
Linie 20:
Optimierung der Taktlage aufgrund des gemeinsamen Linienlaufweges der Linien 20, 21 und 22 zwischen Goethestraße/Regensburger Straße und Rathausplatz und Einführung des 20-Minuten-Taktes.
Linie 21:
Optimierung der Taktlage aufgrund des gemeinsamen Linienlaufweges der Linien 20, 21 und 22 zwischen Goethestraße/Regensburger Straße und Rathausplatz und Einführung des 20-Minuten-Taktes.
Linie 70:
Wiedereinführung des 15-Minuten-Taktes im gesamten Linienverlauf Klinikum – Mailing. Rücknahme des 10-Minuten-Taktes (VGI newMIND-Förderung) im Linienabschnitt Klinikum - Goethestraße, da die verkehrsbedingte Verspätungssituation die Einhaltung des 10-Minuten-Taktes häufig verhindert hat.
Auf weiteren Linien erfolgen Fahrzeit-Anpassungen zum 3. Februar 2025:
Linie 44:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie 61:
Optimierung der Anbindung an die Grundschule Irgertsheim.
Linie 410:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie 9201:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie 9226:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie 9232:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie 9234:
Regionale Fahrplanoptimierung.
Linie S7:
Frühere Abfahrt an der Haltestelle Kösching Bahnhofstraße.
Linie X44:
Spätere Abfahrt an der Haltestelle Audi-GVZ.
Zu den Linienfahrplänen
(die neuen Fahrpläne sind mit dem Vermerk "Gültig ab:" versehen)